Eine Trunkenheitsfahrt hat weitreichende Folgen: Neben Strafe oder Bußgeld droht der Entzug der Fahrerlaubnis und häufig die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Wer frühzeitig handelt und die Fristen kennt, kann seine Position spürbar verbessern.
Wann der Führerschein entzogen wird
Das Gesetz unterscheidet zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat. Ab 0,5 Promille liegt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor, die mit Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot geahndet wird. Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit; dann liegt eine Straftat nach § 316 StGB vor.
Schon ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen (relative Fahruntüchtigkeit). Bei einer Straftat entzieht das Strafgericht die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB und verhängt eine Sperrfrist nach § 69a StGB, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Fahrverbot, Entziehung und Sperrfrist
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis. Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, der Führerschein wird nur vorübergehend verwahrt. Bei der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis vollständig; sie muss nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden.
Die Sperrfrist beträgt in der Regel mindestens sechs Monate, häufig aber deutlich länger. Bereits im Ermittlungsverfahren kann die vorläufige Entziehung nach § 111a StPO erfolgen, sodass Sie schon vor der gerichtlichen Entscheidung nicht mehr fahren dürfen.
Die MPU – wann sie verlangt wird
Die medizinisch-psychologische Untersuchung wird von der Führerscheinstelle angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Bei Alkohol ist dies regelmäßig der Fall, insbesondere bei hohen Promillewerten oder wiederholten Verstößen.
- Ab 1,6 Promille wird die MPU in aller Regel verlangt
- Bei wiederholten Alkoholfahrten auch unterhalb dieser Grenze
- Bei Anzeichen für einen schädlichen Alkoholkonsum oder Abhängigkeit
- Ziel ist der Nachweis, dass Sie künftig Trinken und Fahren sicher trennen
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Im Strafverfahren bestehen verschiedene Ansatzpunkte. Anwaltliche Akteneinsicht klärt, ob die Atem- oder Blutalkoholmessung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und ob Verfahrensfehler vorliegen. Bei Ersttätern lässt sich mitunter über die konkrete Höhe der Sperrfrist oder über mildernde Umstände verhandeln.
Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Gegen einen Bußgeldbescheid gilt ebenfalls die Zwei-Wochen-Frist. Eine frühzeitige, freiwillige Verkehrstherapie oder ein nachgewiesener Abstinenznachweis können sich später positiv auf die MPU auswirken.
Vorbereitung auf die Wiedererteilung
Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie die Fahrerlaubnis aktiv neu beantragen; sie lebt nicht automatisch wieder auf. Beginnen Sie rechtzeitig mit der Vorbereitung, da Abstinenznachweise je nach Konstellation über sechs bis zwölf Monate geführt werden müssen.
Eine seriöse MPU-Vorbereitung und gegebenenfalls eine verkehrspsychologische Beratung erhöhen die Erfolgsaussichten erheblich. Wer die Anforderungen kennt und belegt, erhält die Fahrerlaubnis in der Regel deutlich schneller zurück.
Fazit
Ein Führerscheinentzug nach einer Alkoholfahrt ist gravierend, aber kein endgültiger Verlust Ihrer Mobilität. Lassen Sie das Verfahren frühzeitig anwaltlich prüfen, wahren Sie die Zwei-Wochen-Fristen und bereiten Sie sich rechtzeitig auf MPU und Wiedererteilung vor – so verkürzen Sie die Ausfallzeit und vermeiden vermeidbare Fehler.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind stets die Umstände des Einzelfalls.
