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Honorar & Kosten

Transparenz von Anfang an

Bevor wir für Sie tätig werden, wissen Sie, womit Sie rechnen. Hier erläutern wir die Grundlagen unserer Vergütung und mögliche Kostenübernahmen.

Transparenz bei den Kosten ist uns ein wichtiges Anliegen. Bevor wir für Sie tätig werden, erläutern wir Ihnen, welche Gebühren auf Sie zukommen und nach welchen Grundlagen sie sich bemessen. So können Sie das Kostenrisiko von Anfang an einschätzen.

Die anwaltliche Vergütung richtet sich in Deutschland grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Daneben besteht die Möglichkeit, eine individuelle Honorarvereinbarung zu treffen. Welche Variante für Ihr Anliegen sinnvoll ist und ob staatliche Hilfen oder eine Rechtsschutzversicherung in Betracht kommen, besprechen wir mit Ihnen im Einzelfall.

Vergütungsmodelle

Die Grundlagen unserer Vergütung

Erstberatung

In einer Erstberatung verschaffen wir uns einen Überblick über Ihren Fall und zeigen Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Gebühr für eine erste Beratung gesetzlich auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 RVG). Die konkrete Höhe vereinbaren wir vorab mit Ihnen.

Gesetzliche Gebühren (RVG)

Die gesetzlichen Gebühren ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis. Sie bemessen sich je nach Verfahren nach dem Gegenstandswert oder nach festen Rahmengebühren, wie sie etwa im Straf- und Bußgeldrecht gelten. Hinzu kommen Auslagen und die gesetzliche Umsatzsteuer.

Honorarvereinbarung

Anstelle der gesetzlichen Gebühren kann eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden, etwa auf Stunden- oder Pauschalbasis. Dies bietet sich vor allem bei umfangreichen oder rechtlich besonders anspruchsvollen Mandaten an. Die Konditionen halten wir transparent und schriftlich fest, bevor wir tätig werden.

Rechtsschutzversicherung

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese je nach Vertrag und Rechtsgebiet die anfallenden Kosten ganz oder teilweise. Gerade im Verkehrs- und Strafrechtsschutz ist dies häufig der Fall. Wir holen für Sie gerne eine Deckungszusage ein und rechnen, soweit möglich, direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Staatliche Unterstützung

Beratungshilfe
Beratungshilfe ermöglicht eine kostengünstige außergerichtliche Beratung und Vertretung für Personen mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz). Den Berechtigungsschein beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes; es verbleibt lediglich eine geringe Eigenbeteiligung.
Prozesskostenhilfe
Für gerichtliche Verfahren kann Prozesskostenhilfe gewährt werden, wenn Sie die Kosten nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können und die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§§ 114 ff. ZPO). Je nach Einkommen erfolgt die Bewilligung ohne oder mit Ratenzahlung. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Fragen rund um die Kosten

Weitere Fragen beantwortet unsere FAQ-Seite.

Die genannten Beträge und Regelungen geben den allgemeinen gesetzlichen Rahmen wieder und stellen keine verbindliche Kostenzusage im Einzelfall dar.

Klären wir Ihre Kosten — unverbindlich.

Wir prüfen Ihre Rechtsschutzdeckung und nennen Ihnen die voraussichtlichen Kosten vorab.