Erstberatung
In einer Erstberatung verschaffen wir uns einen Überblick über Ihren Fall und zeigen Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Gebühr für eine erste Beratung gesetzlich auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 RVG). Die konkrete Höhe vereinbaren wir vorab mit Ihnen.
