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Schwerpunkt · Verkehrsrecht

Verkehrsunfall & Schadensregulierung

Wir setzen Ihre Ansprüche nach dem Verkehrsunfall vollständig gegenüber der gegnerischen Versicherung durch.

Im Überblick

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen Ihnen umfangreiche Ansprüche zu, die in der Praxis oft nur teilweise reguliert werden. Versicherer kürzen Positionen, verzögern die Zahlung oder verweisen auf vermeintlich günstigere Werkstätten. Ohne anwaltliche Begleitung bleiben berechtigte Ansprüche häufig auf der Strecke.

Wir machen Ihren Anspruch auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und den Ersatz weiterer Schäden umfassend geltend. Dabei beziffern wir den Schaden auf Grundlage eines unabhängigen Gutachtens und treten zögerlichen Versicherern entschlossen entgegen. Bei eindeutiger Haftung trägt die Anwaltskosten in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Wie wir Sie unterstützen

Wir machen die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert geltend. Sie haben die Wahl, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder auf Gutachtenbasis abrechnen.

Bei Verletzungen steht Ihnen ein angemessenes Schmerzensgeld zu. Wir bewerten Art und Dauer der Verletzungen und setzen einen angemessenen Betrag durch.

Für die Zeit ohne Fahrzeug können Sie einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Wir achten darauf, dass die Versicherung die zustehende Dauer nicht ungerechtfertigt kürzt.

Auch nach fachgerechter Reparatur verbleibt häufig eine merkantile Wertminderung. Diesen Vermögensnachteil machen wir zusätzlich zum Reparaturschaden geltend.

Die Kosten eines selbst beauftragten Sachverständigen sind in der Regel erstattungsfähig. Hinzu kommen Auslagen wie Abschleppkosten und eine Unkostenpauschale.

Reguliert der Versicherer zögerlich oder nur teilweise, mahnen wir die offenen Beträge an. Bleibt dies erfolglos, machen wir Ihre Ansprüche gerichtlich geltend.

So gehen wir vor

  1. Unfallaufnahme und Beratung

    Sie schildern uns den Unfallhergang und übergeben die vorhandenen Unterlagen. Wir klären die Haftungslage und das weitere Vorgehen.

  2. Schadensermittlung

    Wir veranlassen die Erstellung eines Sachverständigengutachtens oder eines Kostenvoranschlags. Auf dieser Grundlage beziffern wir sämtliche Schadenspositionen.

  3. Anspruchsanmeldung

    Wir melden Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung an und setzen eine Zahlungsfrist. Den Schriftverkehr führen wir vollständig für Sie.

  4. Regulierung oder Klage

    Zahlt die Versicherung vollständig, ist die Sache erledigt. Andernfalls verfolgen wir die offenen Ansprüche gerichtlich weiter.

Kosten & Übernahme

Bei einem unverschuldeten Unfall zählen die erforderlichen Anwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden und werden bei klarer Haftung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Andernfalls richtet sich die Vergütung nach dem RVG oder einer Vergütungsvereinbarung; eine bestehende Rechtsschutzversicherung kann eintreten. Wir klären die Kostenfrage vor Beauftragung transparent mit Ihnen.

Mehr zu Honorar & Kosten

Häufige Fragen

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Bei Bußgeldbescheiden und Strafbefehlen läuft die Frist nach 2 Wochen ab.