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Weitere Stärke · Strafrecht

Insolvenzstrafrecht

Spezialisierte Verteidigung von Geschäftsführern bei Vorwürfen rund um die Unternehmensinsolvenz.

Im Überblick

Gerät ein Unternehmen in die Krise, rücken schnell auch strafrechtliche Fragen in den Vordergrund. Geschäftsführern und Vorständen drohen Vorwürfe wie Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO oder Bankrott nach § 283 StGB. Solche Verfahren werden häufig durch den Insolvenzverwalter oder die Staatsanwaltschaft eingeleitet und betreffen sowohl die berufliche als auch die persönliche Existenz.

Im Zentrum steht oft die Frage, ob und wann Insolvenzreife eingetreten ist und ob der Antrag rechtzeitig gestellt wurde. Wir prüfen diese Fragen sorgfältig anhand der wirtschaftlichen Unterlagen und entwickeln eine sachliche Verteidigung. Eine frühzeitige Beratung – idealerweise bereits in der Krise und nicht erst im Ermittlungsverfahren – ist dabei besonders wertvoll.

Wie wir Sie unterstützen

Bei Vorwürfen nach § 15a InsO prüfen wir genau, ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorlag und ob die Antragsfrist verletzt wurde. Häufig sind betriebswirtschaftliche Bewertungen entscheidend, die wir kritisch hinterfragen.

Vorwürfe des Bankrotts nach § 283 StGB betreffen etwa das Beiseiteschaffen von Vermögen oder mangelhafte Buchführung in der Krise. Wir analysieren die Vorgänge im Detail und ordnen sie rechtlich ein.

Bei Vorwürfen der Gläubigerbegünstigung nach § 283c StGB oder der Schuldnerbegünstigung nach § 283d StGB kommt es auf die genaue Reihenfolge und Bewertung von Zahlungen an. Diese prüfen wir sorgfältig.

Strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung verlaufen in der Krise oft parallel. Wir behalten beide Ebenen im Blick und stimmen die Verteidigung darauf ab, Ihre Interessen umfassend zu wahren.

Schon vor einem Insolvenzantrag beraten wir zu strafrechtlich relevanten Pflichten und Risiken. So lassen sich Fehler vermeiden, die später zum Vorwurf werden könnten.

So gehen wir vor

  1. Vertrauliche Erstberatung

    Wir besprechen Ihre Situation streng vertraulich und klären, in welchem Verfahrensstadium Sie sich befinden. Bis zur Akteneinsicht sollten Sie keine Angaben zur Sache machen.

  2. Auswertung der Unterlagen

    Wir prüfen die wirtschaftlichen Unterlagen und die Ermittlungsakte, insbesondere zur Frage des Zeitpunkts der Insolvenzreife.

  3. Verteidigungskonzept

    Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine Strategie, die strafrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte zusammenführt.

  4. Vertretung gegenüber Behörden

    Wir vertreten Sie gegenüber Staatsanwaltschaft, Insolvenzverwalter und Gericht und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Kosten & Übernahme

Die Kosten richten sich nach dem RVG oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Aufgrund der Verzahnung von Straf-, Insolvenz- und Haftungsrecht sind insolvenzstrafrechtliche Mandate häufig aufwendig, was eine Vergütung über den gesetzlichen Sätzen rechtfertigen kann. Die voraussichtlichen Kosten besprechen wir mit Ihnen transparent vor Mandatsübernahme.

Mehr zu Honorar & Kosten

Häufige Fragen

Jetzt handeln — bevor Fristen ablaufen.

Bei Bußgeldbescheiden und Strafbefehlen läuft die Frist nach 2 Wochen ab.