Schwerpunkt · Verkehrsrecht
MPU-Beratung
Wir begleiten Sie rechtlich auf dem Weg durch die MPU bis zur Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis.
Im Überblick
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Anlässe sind insbesondere Auffälligkeiten durch Alkohol oder Drogen sowie das Erreichen von acht Punkten. Ohne ein positives Gutachten erhalten Sie die Fahrerlaubnis nicht zurück.
Wir begleiten Sie rechtlich auf dem Weg zur MPU und sorgen dafür, dass die behördlichen Anordnungen rechtmäßig sind und die Fristen gewahrt werden. Die eigentliche Vorbereitung erfolgt durch qualifizierte verkehrspsychologische Beratung, mit der wir eng zusammenarbeiten. So vermeiden Sie vermeidbare Fehler und gehen vorbereitet in die Untersuchung.
Wie wir Sie unterstützen
Nicht jede Anordnung einer MPU ist rechtmäßig. Wir prüfen, ob die Behörde die Untersuchung zu Recht und im richtigen Umfang verlangt. Gegebenenfalls gehen wir gegen eine fehlerhafte Anordnung vor.
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Anlass, etwa Alkohol, Drogen oder Punkten. Wir erläutern Ihnen, worauf es im jeweiligen Fall ankommt und welche Nachweise erforderlich sind.
Bei Alkohol- oder Drogenproblematik ist häufig ein Abstinenznachweis über einen bestimmten Zeitraum erforderlich. Wir informieren Sie rechtzeitig über die Anforderungen, damit der Nachweis später anerkannt wird.
Die inhaltliche Vorbereitung leisten Verkehrspsychologen. Wir arbeiten mit qualifizierten Stellen zusammen und stimmen das rechtliche Vorgehen darauf ab.
Liegt ein positives Gutachten vor, unterstützen wir Sie bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Wir übernehmen den Schriftverkehr mit der Behörde und überwachen den Fortgang.
Prüfung der MPU-Anordnung
Nicht jede Anordnung einer MPU ist rechtmäßig. Wir prüfen, ob die Behörde die Untersuchung zu Recht und im richtigen Umfang verlangt. Gegebenenfalls gehen wir gegen eine fehlerhafte Anordnung vor.
Beratung zum Anlass
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Anlass, etwa Alkohol, Drogen oder Punkten. Wir erläutern Ihnen, worauf es im jeweiligen Fall ankommt und welche Nachweise erforderlich sind.
Abstinenznachweis
Bei Alkohol- oder Drogenproblematik ist häufig ein Abstinenznachweis über einen bestimmten Zeitraum erforderlich. Wir informieren Sie rechtzeitig über die Anforderungen, damit der Nachweis später anerkannt wird.
Anbindung verkehrspsychologische Beratung
Die inhaltliche Vorbereitung leisten Verkehrspsychologen. Wir arbeiten mit qualifizierten Stellen zusammen und stimmen das rechtliche Vorgehen darauf ab.
Begleitung bis zur Wiedererteilung
Liegt ein positives Gutachten vor, unterstützen wir Sie bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Wir übernehmen den Schriftverkehr mit der Behörde und überwachen den Fortgang.
So gehen wir vor
Erstgespräch und Bestandsaufnahme
Wir klären den Anlass der MPU und sichten die behördlichen Schreiben. So erkennen wir, welche Anforderungen auf Sie zukommen.
Prüfung der Anordnung
Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und den Umfang der MPU-Anordnung. Bei Fehlern gehen wir gegen die Anordnung vor.
Vorbereitung koordinieren
Wir verweisen Sie an eine qualifizierte verkehrspsychologische Beratung und stimmen erforderliche Nachweise wie die Abstinenz ab. Die Schritte werden zeitlich aufeinander abgestimmt.
Wiedererteilung beantragen
Mit positivem Gutachten beantragen wir die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Wir begleiten das Verfahren bis zum Abschluss.
Kosten & Übernahme
Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem RVG oder einer Vergütungsvereinbarung und ist von den Kosten der MPU sowie der verkehrspsychologischen Beratung zu unterscheiden, die Sie in der Regel selbst tragen. Rechtsschutzversicherungen decken Verwaltungsverfahren nicht immer ab. Wir klären die Kostenseite vorab offen mit Ihnen.
Mehr zu Honorar & KostenHäufige Fragen
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