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Weitere Stärke · Strafrecht

Wirtschafts- und Steuerstrafsachen

Erfahrene Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen für Unternehmer, Geschäftsführer und Privatpersonen.

Im Überblick

Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren treffen Unternehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte oft unvorbereitet. Vorwürfe wie Betrug nach § 263 StGB, Untreue nach § 266 StGB oder Steuerhinterziehung nach § 370 AO sind regelmäßig komplex und berühren wirtschaftliche Existenz und persönlichen Ruf gleichermaßen. Schon das Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens kann erhebliche Folgen haben.

Eine frühzeitige, vertrauliche Beratung ist deshalb entscheidend. Wir prüfen die Vorwürfe sorgfältig, begleiten Sie bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen und entwickeln eine auf Ihre Situation zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Dabei wahren wir strikte Verschwiegenheit und achten von Beginn an darauf, dass Ihr Schweigerecht und Ihre Verteidigungsrechte gewahrt bleiben.

Wie wir Sie unterstützen

Wir verteidigen bei Vorwürfen des Betrugs nach § 263 StGB und der Untreue nach § 266 StGB. Häufig steht die Frage des Vorsatzes und des tatsächlichen Schadens im Mittelpunkt, die wir genau prüfen.

Bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung nach § 370 AO begleiten wir Sie gegenüber Finanzbehörden und Steuerfahndung. Wir analysieren die steuerliche und strafrechtliche Bewertung und stimmen die Verteidigung eng aufeinander ab.

Eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO setzt vollständige und rechtzeitige Angaben voraus und ist fehleranfällig. Wir prüfen die Voraussetzungen sorgfältig und bereiten die Erklärung mit der gebotenen Genauigkeit vor.

Bei Durchsuchungen in Unternehmen oder Privaträumen sind die ersten Stunden entscheidend. Wir beraten zum richtigen Verhalten und wirken auf die Wahrung Ihrer Rechte bei Beschlagnahmen hin.

Wir erläutern, wie Sie bei einer Durchsuchung ruhig und rechtssicher reagieren, welche Unterlagen herausgegeben werden müssen und wo Ihr Schweigerecht greift. Eine telefonische Erreichbarkeit im Ernstfall ist dabei zentral.

Wir beraten Unternehmen zu Strukturen, die strafrechtliche Risiken verringern, und unterstützen bei internen Untersuchungen. Ziel ist, Verfahren möglichst zu vermeiden oder frühzeitig zu entschärfen.

So gehen wir vor

  1. Erstkontakt und Akteneinsicht

    Wir nehmen vertraulich Kontakt zur Ermittlungsbehörde auf und beantragen Akteneinsicht. Bis dahin gilt: zunächst keine Angaben zur Sache machen.

  2. Sachverhaltsanalyse

    Nach Auswertung der Akte besprechen wir die Beweislage und die rechtliche Bewertung der Vorwürfe mit Ihnen im Detail.

  3. Verteidigungsstrategie

    Gemeinsam legen wir das weitere Vorgehen fest, etwa eine schriftliche Stellungnahme, Verfahrenseinstellung oder Verteidigung in der Hauptverhandlung.

  4. Vertretung im Verfahren

    Wir vertreten Sie gegenüber Staatsanwaltschaft, Finanzbehörden und Gericht und begleiten Sie durch alle Verfahrensabschnitte.

Kosten & Übernahme

Die Vergütung in Strafsachen richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung, die wir transparent mit Ihnen besprechen. Umfang und Komplexität wirtschaftsstrafrechtlicher Verfahren rechtfertigen häufig eine Vergütung über den gesetzlichen Sätzen. In einem ersten Gespräch erläutern wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten offen und nachvollziehbar.

Mehr zu Honorar & Kosten

Häufige Fragen

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Bei Bußgeldbescheiden und Strafbefehlen läuft die Frist nach 2 Wochen ab.