Schwerpunkt · Verkehrsrecht
Autokauf & Leasing
Wir setzen Ihre Rechte beim Autokauf und Leasing gegenüber Händler und Leasinggeber durch.
Im Überblick
Beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens treten häufig Mängel zutage, deren Beseitigung der Verkäufer verzögert oder verweigert. Auch bei Leasingverträgen kommt es zu Streit, etwa über behauptete Minderwerte bei der Rückgabe. In beiden Fällen stehen Ihnen klare gesetzliche Rechte zu, die in der Praxis aber häufig bestritten werden.
Wir prüfen Ihren Vertrag und die geltend gemachten Mängel und setzen Ihre Ansprüche gegenüber Händler, Verkäufer oder Leasinggeber durch. Dazu gehören Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Abwehr unberechtigter Forderungen bei der Leasingrückgabe. Maßgeblich sind dabei die Regeln des Kauf- und Gewährleistungsrechts.
Wie wir Sie unterstützen
Weist das Fahrzeug einen Sachmangel auf, stehen Ihnen Gewährleistungsrechte zu. Wir prüfen, ob ein Mangel im Rechtssinne vorliegt und welche Ansprüche sich daraus ergeben.
Zunächst können Sie Nacherfüllung in Form von Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen. Scheitert diese, kommen eine Minderung des Kaufpreises oder weitergehende Rechte in Betracht.
Bei einem erheblichen Mangel und erfolgloser Nacherfüllung kann der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden. Wir prüfen die Voraussetzungen und wickeln die Rückabwicklung für Sie ab.
Beim Gebrauchtwagenkauf stellen sich besondere Fragen zu Gewährleistungsausschlüssen und arglistig verschwiegenen Mängeln. Wir prüfen, ob ein vereinbarter Ausschluss wirksam ist und greift.
Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs werden oft überhöhte Minderwerte und Schäden in Rechnung gestellt. Wir prüfen das Rückgabeprotokoll und wehren unberechtigte Forderungen ab.
Auch eine mangelhaft ausgeführte Reparatur begründet Ansprüche gegen die Werkstatt. Wir machen die Nachbesserung oder den Ersatz des entstandenen Schadens geltend.
Sachmängel und Gewährleistung
Weist das Fahrzeug einen Sachmangel auf, stehen Ihnen Gewährleistungsrechte zu. Wir prüfen, ob ein Mangel im Rechtssinne vorliegt und welche Ansprüche sich daraus ergeben.
Nacherfüllung und Minderung
Zunächst können Sie Nacherfüllung in Form von Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen. Scheitert diese, kommen eine Minderung des Kaufpreises oder weitergehende Rechte in Betracht.
Rücktritt vom Kaufvertrag
Bei einem erheblichen Mangel und erfolgloser Nacherfüllung kann der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden. Wir prüfen die Voraussetzungen und wickeln die Rückabwicklung für Sie ab.
Gebrauchtwagenkauf
Beim Gebrauchtwagenkauf stellen sich besondere Fragen zu Gewährleistungsausschlüssen und arglistig verschwiegenen Mängeln. Wir prüfen, ob ein vereinbarter Ausschluss wirksam ist und greift.
Leasingrückgabe und Minderwert
Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs werden oft überhöhte Minderwerte und Schäden in Rechnung gestellt. Wir prüfen das Rückgabeprotokoll und wehren unberechtigte Forderungen ab.
Reparatur- und Werkstattmängel
Auch eine mangelhaft ausgeführte Reparatur begründet Ansprüche gegen die Werkstatt. Wir machen die Nachbesserung oder den Ersatz des entstandenen Schadens geltend.
So gehen wir vor
Vertrags- und Mängelprüfung
Sie übermitteln uns den Vertrag und die Unterlagen zum Mangel. Wir prüfen die Rechtslage und Ihre Ansprüche.
Aufforderung an die Gegenseite
Wir fordern den Verkäufer oder Leasinggeber unter Fristsetzung zur Erfüllung auf. Häufig ist hierfür eine Gelegenheit zur Nacherfüllung erforderlich.
Geltendmachung der Rechte
Bleibt die Aufforderung erfolglos, machen wir die weitergehenden Rechte geltend, etwa Minderung oder Rücktritt. Das Vorgehen stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
Durchsetzung notfalls vor Gericht
Lenkt die Gegenseite nicht ein, setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch. Wir vertreten Sie im gesamten Verfahren.
Kosten & Übernahme
Die Vergütung bemisst sich nach dem RVG anhand des Gegenstandswerts oder nach einer Vergütungsvereinbarung. Eine private Rechtsschutzversicherung mit Vertrags- oder Verkehrsrechtsschutz übernimmt in Streitigkeiten aus Autokauf und Leasing häufig die Kosten. Wir prüfen vor Beauftragung Ihre Deckung und holen bei Bedarf eine Deckungszusage ein.
Mehr zu Honorar & KostenHäufige Fragen
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