Schwerpunkt · Verkehrsrecht
Führerschein & Fahrerlaubnis
Wir verteidigen Ihre Fahrerlaubnis und unterstützen Sie bei der Wiedererteilung nach Entzug.
Im Überblick
Die Fahrerlaubnis ist für viele Menschen beruflich und privat unverzichtbar. Umso einschneidender sind ein drohendes Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis, etwa nach Verkehrsverstößen, dem Erreichen von acht Punkten oder einer Straftat im Straßenverkehr. Hier kommt es darauf an, frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.
Wir vertreten Sie gegenüber Bußgeldstelle, Fahrerlaubnisbehörde und Gericht mit dem Ziel, Ihre Fahrerlaubnis zu erhalten oder schnellstmöglich wiederzuerlangen. Dabei prüfen wir Möglichkeiten, ein Fahrverbot abzuwenden oder zu verkürzen, und begleiten Sie im Verfahren zur Neuerteilung. Berufliche und persönliche Härten bringen wir gezielt zur Geltung.
Wie wir Sie unterstützen
Wir prüfen, ob ein angeordnetes Fahrverbot abgewendet oder reduziert werden kann. Hierzu zählen das Absehen gegen erhöhtes Bußgeld und die Geltendmachung von Härtefällen.
Droht die Entziehung der Fahrerlaubnis, verteidigen wir Sie im Straf- oder Verwaltungsverfahren. Ziel ist es, die Entziehung zu verhindern oder die Sperrfrist möglichst kurz zu halten.
Ist Ihre berufliche Existenz durch ein Fahrverbot bedroht, machen wir dies als besonderen Härtefall geltend. Wir bereiten die erforderlichen Nachweise mit Ihnen vor.
Wir beraten Sie zum Stand Ihres Fahreignungsregisters und zu Möglichkeiten des Punkteabbaus, etwa durch ein Fahreignungsseminar. So beugen Sie dem Erreichen kritischer Punktestände vor.
Nach einer Entziehung wird eine Sperrfrist festgesetzt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese vorzeitig verkürzt werden, wofür wir die nötigen Anträge stellen.
Wir begleiten Sie im Verfahren zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Dazu gehört die Abstimmung mit der Behörde sowie gegebenenfalls die Vorbereitung einer MPU.
Fahrverbot vermeiden oder verkürzen
Wir prüfen, ob ein angeordnetes Fahrverbot abgewendet oder reduziert werden kann. Hierzu zählen das Absehen gegen erhöhtes Bußgeld und die Geltendmachung von Härtefällen.
Entziehung der Fahrerlaubnis
Droht die Entziehung der Fahrerlaubnis, verteidigen wir Sie im Straf- oder Verwaltungsverfahren. Ziel ist es, die Entziehung zu verhindern oder die Sperrfrist möglichst kurz zu halten.
Härtefallprüfung
Ist Ihre berufliche Existenz durch ein Fahrverbot bedroht, machen wir dies als besonderen Härtefall geltend. Wir bereiten die erforderlichen Nachweise mit Ihnen vor.
Punkteabbau und Fahreignungsregister
Wir beraten Sie zum Stand Ihres Fahreignungsregisters und zu Möglichkeiten des Punkteabbaus, etwa durch ein Fahreignungsseminar. So beugen Sie dem Erreichen kritischer Punktestände vor.
Sperrfrist und vorzeitige Aufhebung
Nach einer Entziehung wird eine Sperrfrist festgesetzt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese vorzeitig verkürzt werden, wofür wir die nötigen Anträge stellen.
Neuerteilung und Wiedererteilung
Wir begleiten Sie im Verfahren zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Dazu gehört die Abstimmung mit der Behörde sowie gegebenenfalls die Vorbereitung einer MPU.
So gehen wir vor
Beratung und Aktenlage
Sie schildern uns die Situation und übergeben die behördlichen Schreiben. Wir verschaffen uns einen Überblick über das Verfahren und die Fristen.
Akteneinsicht
Wir beantragen Akteneinsicht bei der zuständigen Stelle. So erkennen wir die Erfolgsaussichten und mögliche Verteidigungsansätze.
Verteidigungsstrategie
Wir besprechen mit Ihnen die geeignete Strategie, etwa die Geltendmachung eines Härtefalls oder den Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist. Das Vorgehen stimmen wir gemeinsam ab.
Vertretung gegenüber Behörde und Gericht
Wir vertreten Sie gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde und vor Gericht. Auch im Wiedererteilungsverfahren stehen wir Ihnen zur Seite.
Kosten & Übernahme
Die Vergütung richtet sich nach dem RVG oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung, abhängig von Umfang und Art des Verfahrens. Eine bestehende Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten je nach Verfahren ganz oder teilweise; reine Verwaltungsverfahren sind nicht immer eingeschlossen. Wir prüfen Ihre Deckung und informieren Sie vorab über die zu erwartenden Kosten.
Mehr zu Honorar & KostenHäufige Fragen
Jetzt handeln — bevor Fristen ablaufen.
Bei Bußgeldbescheiden und Strafbefehlen läuft die Frist nach 2 Wochen ab.
