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Schwerpunkt · Verkehrsrecht

Bußgeldsachen

Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid auf Fehler und vertreten Sie fristgerecht im Einspruchsverfahren.

Im Überblick

Ein Bußgeldbescheid trifft viele Verkehrsteilnehmer unerwartet und enthält neben dem Bußgeld häufig Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Nicht selten beruhen die Vorwürfe auf fehlerhaften Messungen oder Verfahrensfehlern, die einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Eine vorschnelle Zahlung lässt diese Möglichkeiten ungenutzt.

Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Verkehrsrecht prüfen wir Ihren Bescheid sorgfältig und legen bei Erfolgsaussichten fristgerecht Einspruch ein. Dabei behalten wir stets die konkreten Folgen für Ihre Fahrerlaubnis und Ihren Punktestand im Blick. Maßgeblich ist die zweiwöchige Einspruchsfrist ab Zustellung des Bescheids.

Wie wir Sie unterstützen

Wir prüfen den Bescheid auf formelle und inhaltliche Fehler. Dazu gehören die korrekte Bezeichnung des Betroffenen, die Tatzeit und die ordnungsgemäße Zustellung.

Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wir wahren diese Frist und begründen den Einspruch nach Akteneinsicht.

Wir beantragen Akteneinsicht und fordern die Rohmessdaten an. So lässt sich prüfen, ob das standardisierte Messverfahren korrekt angewandt und das Gerät ordnungsgemäß geeicht war.

Bei drohendem Fahrverbot prüfen wir, ob ein Absehen gegen erhöhtes Bußgeld oder eine Verschiebung des Vollstreckungszeitraums möglich ist. Berufliche Härtefälle bringen wir gezielt vor.

Wir bewerten die Auswirkungen auf Ihren Punktestand im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg. So vermeiden Sie, unbemerkt in die Nähe der Entziehung der Fahrerlaubnis zu geraten.

Verstöße in der Probezeit ziehen besondere Folgen nach sich, etwa die Anordnung eines Aufbauseminars. Wir beraten Sie zu den Konsequenzen und möglichen Verteidigungsansätzen.

So gehen wir vor

  1. Erstkontakt und Fristprüfung

    Sie übermitteln uns den Bußgeldbescheid mit dem Zustellungsdatum. Wir prüfen umgehend die laufende zweiwöchige Einspruchsfrist.

  2. Einspruch und Akteneinsicht

    Wir legen fristwahrend Einspruch ein und beantragen Akteneinsicht. Erst mit der Akte lassen sich die Erfolgsaussichten verlässlich beurteilen.

  3. Prüfung und Strategie

    Wir analysieren Messung, Verfahren und Beweislage und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Auf dieser Grundlage entscheiden wir gemeinsam über Fortführung oder Rücknahme des Einspruchs.

  4. Vertretung vor Gericht

    Kommt es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht, vertreten wir Sie umfassend. Häufig ist Ihre persönliche Anwesenheit nicht erforderlich.

Kosten & Übernahme

Die anwaltliche Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer gesondert getroffenen Vergütungsvereinbarung. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in Bußgeldsachen häufig die Kosten der Verteidigung. Gern prüfen wir vorab Ihre Deckung und holen eine Deckungszusage ein.

Mehr zu Honorar & Kosten

Häufige Fragen

Jetzt handeln — bevor Fristen ablaufen.

Bei Bußgeldbescheiden und Strafbefehlen läuft die Frist nach 2 Wochen ab.