Weitere Stärke · Strafrecht
Arztstrafrecht
Diskrete Verteidigung für Ärzte und Angehörige der Heilberufe – mit Blick auf Strafe und Approbation.
Im Überblick
Ärztinnen, Ärzte und andere Angehörige der Heilberufe sehen sich zunehmend strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt – etwa wegen Abrechnungsbetrugs, Körperverletzung im Behandlungskontext oder Korruption im Gesundheitswesen. Solche Verfahren betreffen nicht nur die strafrechtliche Ebene, sondern auch Approbation, Kassenzulassung und beruflichen Ruf. Häufig ermitteln spezialisierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften.
Wir verteidigen mit Verständnis für die besonderen Rahmenbedingungen ärztlicher Tätigkeit und behalten die berufsrechtlichen Folgen stets im Blick. Diskretion ist dabei von zentraler Bedeutung, denn schon das Bekanntwerden eines Verfahrens kann erheblichen Schaden anrichten. Wir raten dringend, vor jeder Stellungnahme gegenüber Ermittlern oder Kostenträgern anwaltlichen Rat einzuholen.
Wie wir Sie unterstützen
Vorwürfe des Abrechnungsbetrugs nach § 263 StGB gegenüber Kassen oder Privatpatienten gehören zu den häufigsten Verfahren gegen Ärzte. Wir prüfen die Abrechnungsvorgänge und die zugrunde liegenden Regelwerke im Detail.
Bei dem Vorwurf der Körperverletzung im Zusammenhang mit Behandlung oder Aufklärung kommt es auf die Einwilligung und den medizinischen Standard an. Wir arbeiten diese Fragen sorgfältig heraus.
Die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht ist nach § 203 StGB strafbar. Wir beraten zu den Grenzen der Schweigepflicht und verteidigen bei entsprechenden Vorwürfen.
Die §§ 299a und 299b StGB stellen Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe. Wir prüfen Kooperations- und Zuweisungsmodelle auf ihre strafrechtliche Zulässigkeit.
Ein Strafverfahren kann Approbation und Zulassung gefährden. Wir behalten diese Folgen im Blick und stimmen die Verteidigung darauf ab, sie nach Möglichkeit abzuwenden.
Abrechnungsbetrug
Vorwürfe des Abrechnungsbetrugs nach § 263 StGB gegenüber Kassen oder Privatpatienten gehören zu den häufigsten Verfahren gegen Ärzte. Wir prüfen die Abrechnungsvorgänge und die zugrunde liegenden Regelwerke im Detail.
Körperverletzung im Behandlungskontext
Bei dem Vorwurf der Körperverletzung im Zusammenhang mit Behandlung oder Aufklärung kommt es auf die Einwilligung und den medizinischen Standard an. Wir arbeiten diese Fragen sorgfältig heraus.
Schweigepflicht
Die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht ist nach § 203 StGB strafbar. Wir beraten zu den Grenzen der Schweigepflicht und verteidigen bei entsprechenden Vorwürfen.
Korruption im Gesundheitswesen
Die §§ 299a und 299b StGB stellen Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe. Wir prüfen Kooperations- und Zuweisungsmodelle auf ihre strafrechtliche Zulässigkeit.
Berufsrechtliche Folgen
Ein Strafverfahren kann Approbation und Zulassung gefährden. Wir behalten diese Folgen im Blick und stimmen die Verteidigung darauf ab, sie nach Möglichkeit abzuwenden.
So gehen wir vor
Vertrauliche Kontaktaufnahme
Wir besprechen Ihre Situation diskret und klären das Verfahrensstadium. Geben Sie zuvor keine Erklärungen gegenüber Ermittlern oder Kostenträgern ab.
Akteneinsicht und Analyse
Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen die Vorwürfe anhand der medizinischen und abrechnungstechnischen Unterlagen.
Verteidigungs- und Schutzstrategie
Wir entwickeln eine Strategie, die strafrechtliche und berufsrechtliche Folgen gleichermaßen berücksichtigt.
Vertretung im Verfahren
Wir vertreten Sie gegenüber Staatsanwaltschaft, Gericht und – soweit erforderlich – gegenüber den zuständigen berufsrechtlichen Stellen.
Kosten & Übernahme
Die Vergütung richtet sich nach dem RVG oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Wegen der Verzahnung von Straf- und Berufsrecht und der Komplexität medizinischer Sachverhalte ist im Arztstrafrecht häufig eine Honorarvereinbarung üblich. Die voraussichtlichen Kosten erläutern wir Ihnen vor Mandatsübernahme offen und transparent.
Mehr zu Honorar & KostenHäufige Fragen
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Bei Bußgeldbescheiden und Strafbefehlen läuft die Frist nach 2 Wochen ab.
