Zum Inhalt springen

Schwerpunkt · Verkehrsrecht

Verkehrsstrafsachen

Wir verteidigen Sie in Verkehrsstrafsachen und schützen Fahrerlaubnis und Vorstrafenfreiheit.

Im Überblick

Verkehrsstrafsachen können neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis und einen Eintrag im Führungszeugnis nach sich ziehen. Schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, etwa wegen Trunkenheit im Verkehr oder unerlaubten Entfernens vom Unfallort, ist für Betroffene belastend. Frühzeitige und konsequente Verteidigung ist hier entscheidend.

Wir verteidigen Sie in allen verkehrsstrafrechtlichen Verfahren und nehmen so früh wie möglich Akteneinsicht. Dabei verfolgen wir das Ziel, das Verfahren einzustellen, eine Hauptverhandlung zu vermeiden oder die Folgen für Fahrerlaubnis und Vorstrafe so gering wie möglich zu halten. Bitte machen Sie vor der Akteneinsicht keine Angaben zur Sache.

Wie wir Sie unterstützen

Bei einer Trunkenheitsfahrt drohen Geldstrafe, Fahrerlaubnisentzug und eine Sperrfrist. Wir prüfen die Messung der Alkoholkonzentration und mögliche Verfahrensfehler und verteidigen Sie konsequent.

Die Gefährdung des Straßenverkehrs wiegt schwer, da sie eine konkrete Gefahr voraussetzt. Wir prüfen, ob die Tatbestandsmerkmale tatsächlich erfüllt sind, und setzen an den Schwachstellen der Anklage an.

Bei der sogenannten Unfallflucht drohen empfindliche Strafen und der Verlust der Fahrerlaubnis. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, etwa die Erheblichkeit des Schadens und der Vorsatz.

Dichtes Auffahren oder Ausbremsen kann als Nötigung verfolgt werden. Wir prüfen, ob das Verhalten den strafrechtlichen Tatbestand erfüllt, und verteidigen gegen überzogene Vorwürfe.

Nach Unfällen mit Verletzten steht häufig der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum. Wir prüfen die Schuldfrage und arbeiten auf eine Einstellung oder eine milde Ahndung hin.

Über die Strafe hinaus geht es um die Fahrerlaubnis und einen drohenden Eintrag im Führungszeugnis. Wir behalten diese Nebenfolgen stets im Blick und beziehen sie in die Verteidigung ein.

So gehen wir vor

  1. Erstkontakt und Schweigerecht

    Sie kontaktieren uns nach Erhalt einer Vorladung oder eines Anhörungsbogens. Wichtig ist, dass Sie zunächst keine Angaben zur Sache machen.

  2. Akteneinsicht

    Wir zeigen die Verteidigung an und beantragen Akteneinsicht. Erst die Kenntnis der Akte erlaubt eine fundierte Einschätzung.

  3. Verteidigungskonzept

    Auf Grundlage der Akte entwickeln wir mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie. Diese kann von der Einstellung des Verfahrens bis zur Verteidigung in der Hauptverhandlung reichen.

  4. Vertretung im Verfahren

    Wir vertreten Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Dabei behalten wir Strafe und Nebenfolgen gleichermaßen im Blick.

Kosten & Übernahme

In Strafsachen richtet sich die Vergütung nach dem RVG mit Grund-, Verfahrens- und Terminsgebühren oder nach einer Vergütungsvereinbarung. Eine Rechtsschutzversicherung mit Strafrechtsschutz übernimmt die Verteidigung bei fahrlässig begangenen Delikten häufig; bei Vorsatzvorwürfen erfolgt eine Erstattung in der Regel erst nach einem entsprechenden Verfahrensausgang. Wir besprechen die Kostenfrage vor Mandatsübernahme transparent mit Ihnen.

Mehr zu Honorar & Kosten

Häufige Fragen

Jetzt handeln — bevor Fristen ablaufen.

Bei Bußgeldbescheiden und Strafbefehlen läuft die Frist nach 2 Wochen ab.